Durchgängigkeit der Planung an den Randbereichen der Region

Veröffentlicht am 04.01.1990 in Anträge

Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stand der Absprachen mit den Nachbarregionen über Siedlungsflächenkontingente, großflächiger EZH, Entwicklungsachsen u. a. darzustellen. Nach Möglichkeit sollen Instrumente zur Vergleichbarkeit der Planungsvorgaben im neuen Regionalplan aufgenommen werden.

Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, auf die Landesregierung einzuwirken, die einheitliche Umsetzung der Planungsvorgaben aus dem Landesentwicklungsplan in allen Regionen des Landes durchzusetzen, mindestens aber einheitliche Standards vorzugeben.

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich der Eindruck verstärkt, dass entlang der Regionsgrenze mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird - oftmals zum Nachteil der Kommunen in der Region. Dieses Missverhältnis zeigt sich am offensichtlichsten im Bereich der Siedlungsflächenausweisungen und beim großflächigen Einzelhandel.

Um die Ziele der Regionalplanung wirksam umzusetzen und eine hohe Akzeptanz gerade bei den Kommunen am Rande der Region für diese Ziele zu erhalten, ist es dringend erforderlich, eine Durchgängigkeit und Vergleichbarkeit der Planungsvorgaben mit den Nachbarregionen zu erreichen. Im Zuge der Metropolregion, in der der Raum von Heilbronn bis Tübingen als Einheit auftritt und sich gemeinsam dem Wettbewerb nach außen stellt, sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.

Sollten die Vorgaben aus dem LEP für eine Vergleichbarkeit der Planungsvorgaben nicht ausreichen, so müssen von Seiten des Landes dringend die notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit nicht auf der einen Seite der Regionsgrenze andere Gesetze herrschen wie auf der anderen Seite.

 

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