Kreishaushalt 2021: Anträge der SPD-Fraktion

Veröffentlicht am 13.11.2020 in Bundespolitik

„Die Transformation bei Qualifikationen und bei Produkten im heimischen Gewerbe muss uns im Filstal in den kommenden Jahren gelingen. Wir sind Industrie- und Handwerks-Landkreis und wollen das im modernen Gewand bleiben. Und das in sozialer Verantwortung. Darauf konzentrieren wir unsere Anträge zum Haushalt 2021 des Landkreises Göppingen“, so die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Susanne Widmaier.

Die Anträge im Überblick:

Antrag: Pauschalfinanzierung von Schulbegleitungen
Es wird beantragt, die bisherige Spitzabrechnung im Bereich der Schulbegleitungen auf eine Pauschalfinanzierung umzustellen.

Da den Leistungserbringern im Bereich der Schulbegleitungen nur die tatsächlich erbrachten Schultage im Rahmen einer Spitzabrechnung vergütet werden (zuzüglich zehn Krankheitstage für die jeweilige Schulbegleitung), können die Leistungserbringer bei Fernbleiben des Kindes vom Unterricht (z.B. wegen Krankheit) oder in den Ferien nicht alle Aufwendungen abdecken, die ihnen bei fest angestellten Kräften entstehen. Dies führt dazu, dass entweder bei den Gehältern der Schulbegleitungen eingespart werden muss oder dass die Schulbegleitung trotz steigenden Bedarfs für die Leistungserbringer wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist, was zu einer Einstellung des Angebots führt.

Antrag: Umsetzung Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Es wird beantragt, über die Auswirkungen des Rahmenvertrages zum Bundesteilhabegesetz im Hinblick auf die verwaltungsinternen Umstellungsschritte, die nach dem Rahmenvertrag geforderte Einhaltung des Personalschlüssels und die Qualifikation des Personals sowie die damit zusammenhängenden finanziellen Auswirkungen zu berichten.

Nachdem der Rahmenvertrag zum BTHG am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, soll eine damit verbundene engmaschige Evaluierung der Auswirkungen erfolgen. Wesentliche Neuerungen im Rahmenvertrag sind Vorgaben bezüglich Personalausstattung und Qualifikation des Personals bei Leistungsangeboten im Bereich von Förder- und Betreuungsgruppen sowie Werkstätten für behinderte Menschen. Dies stellt sowohl den Landkreis als Leistungsträger als auch die Leistungserbringer vor hohe bürokratische Hürden nebst zusätzlichen finanziellen Belastungen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel in sozialen Berufen.

Antrag: Wohn- und Pflegesituation älterer Menschen im Landkreis
Es wird beantragt im Rahmen der Kommunalen Pflegekonferenzen die Situation der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege sowie Möglichkeiten der ambulanten Übergangspflege im Landkreis zu thematisieren
und diese im Sozialausschuss darzustellen.
Fehlende Kapazitäten in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege stellen Hilfesuchende wegen mangelnder Pflegeplätze vor große Herausforderungen. In den Kommunalen Pflegekonferenzen soll deshalb die Thematik beleuchtet und Empfehlungen für Lösungsansätze erörtert werden.

Antrag: Rechtsansprüche für Leistungsberechtigte ermöglichen
Es wird beantragt, zu prüfen, wie die bürokratischen Hürden für Leistungsberechtigte im Bereich des SGB II und SGB XII durch Hilfe bei Antragstellungen abgesenkt werden können.

Um für Menschen, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beantragen die bürokratischen Hürden abzusenken, soll ein niederschwelliges Hilfsnetzwerk zum Ausfüllen von Formularen eingerichtet werden sowie mit dem Jobcenter Möglichkeiten gesucht werden, um die Unterstützung weiter zu erhöhen.

Antrag: Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Es wird beantragt, eine landkreisweite Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu konzeptionieren
.
Um der Problematik der drohenden Obdachlosigkeit besser gerecht zu werden, soll eine Fachstelle zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit nach dem Vorbild von Haus Linde oder der Stadt Eislingen für den ganzen Landkreis konzeptioniert werden.

Antrag: Schaffung einer Interventionsstelle im Stellenumfang von 50 Prozent zur Unterstützung Opfer häuslicher Gewalt entsprechend der in Auftrag gegebenen Konzeption des Landkreises.
Wie aus den BU 2020/037 und 2020/038 des VA vom 9. Oktober 2020 hervorgeht besteht dringender Handlungsbedarf gemäß der Istanbuler Konvention und dem Landesaktionsplan BW des Ministeriums für Soziales und Integration(beide ratifiziert 2014). Um Gewalt gegen Männer, Frauen und Kinder in häuslicher Umgebung proaktiv zu verhindern bzw. Hilfsangebote wie Rechtsberatung, finanzielle Beratung, psychologische Betreuung, Unterbringungsmöglichkeiten, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitssuche nach erlittener Gewalt niederschwellig und nachhaltig anzubieten, ist eine Interventionsstelle unabdingbar und sollte so schnell als irgend möglich eingerichtet werden.

Antrag: Bericht der SOS Kinder- und Jugendhilfe zur offenen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit im Landkreis im Jugendhilfeausschuss.
Es brechen wegen der Corona-Pandemie mit der erneuten Schließung der Einrichtung der offenen Jugendhilfe wichtige gesellschaftliche und soziale Strukturen weg. Familien und Kinder dürfen bei der Diskussion nicht vergessen werden. Außerschulische Bildung und Betreuung ist gerade für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung, fallen diese weg hat dies entscheidende Auswirkungen für die deren Zukunft. Allgemein anerkannt wird Schulsozialarbeit immer wichtiger. Beratende Sozialarbeit sollte sich aber auch in Kitas etabliere.  Viele Eltern sind sowohl mit der Erziehungsarbeit als auch ihrer eigenen Lebenssituation überfordert. Deshalb wird es immer dringlicher, frühzeitig aufsuchende und niederschwellige Hilfsangebote zu machen.

Antrag: Frühe Hilfen - Familien mit  besonderen Bedarfen
Umwandlung der Arbeitsverträge von Familienhebammen oder Familienkinderkrankenschwestern von Honorartätigkeit zur Festanstellung mit einem Arbeitsumfang von 100 Prozent, teilbar auch in je 50 Prozent.

Elternbildung und Begleitung nimmt in der heutigen Zeit und bei den gesellschaftlichen Entwicklungen einen immer höher werdenden Stellenwert ein. Die familiären Strukturen gehen weiter zurück, Eltern und vor allen Dingen die zunehmende Zahl der Alleinerziehenden sind mannigfaltigen Belastungen ausgesetzt, demgegenüber nehmen die Kompetenzen in Alltag, Kindererziehung, gesunder Lebensführung usw. ab. Massiver Mangel besteht bei der flächendeckenden und konsequenten Hebammenversorgung vom Beginn an. Ganz besonders trifft die Mangelversorgung Familien in schwierigen Lebenslagen. Hierfür zuständige speziell ausgebildete Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, die derzeit auf Honorarbasis über die Frühen Hilfen eingesetzt werden, sind nicht konsequent und zeitgerecht greifbar, da sie oftmals wegen mangelnder Planbarkeit und Überlastung mit normalen Familien die Betreuungen in diesen akut schwierigen Familien nicht übernehmen können.

Antrag: Finanzierung der Bodelschwinghschulen/SBBZ in Geislingen und Göppingen
Die Finanzverwaltung zeigt im Finanzkonzept des Landkreises die Finanzierung für einen Neubau in Geislingen sowie die bauliche Erweiterung des SBBZ in Göppingen auf.

Die Schülerzahlen in den Sonderschulzentren des Landkreises nehmen deutlich zu. Die Räumlichkeiten der Sonderschulzentren sind deshalb nicht mehr ausreichend. Die Bodelschwinghschule in Geislingen weist zudem eklatante bauliche Mängel auf. Das Gebäude ist nicht mehr tragbar. Das Amt für Schulen und Bildung ist mit Nachdruck gefordert den Neubau in Geislingen bzw. die baulichen Erweiterungen in Göppingen voranzubringen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Finanzkonzept des Landkreises darzustellen.

Antrag: Vermittlung des Amtes für Mobilität für Jobtickets im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) für die Beschäftigten der Kommunen, die die Mindestabnahmezahl von 50 Tickets nicht erfüllen können.
Das Firmenticket ermöglicht es den Mitarbeitenden zu attraktiven Konditionen den ÖPNV zu nutzen. Kreis und Kommunen sollten nach dem Beitritt des Landkreises in den VVS mit gutem Beispiel vorangehen. Gerade die kommunalen Arbeitgeber sind aber häufig nicht in der Lage, die erforderliche Mindestabnahmemenge für die Firmentickets zu realisieren. Deswegen sollte das Amt für Mobilität die Kommunen darin unterstützen, dem Jobticket zum Erfolg zu verhelfen und als Vermittler der Kontingente auftreten.

Antrag: Evaluierung Nahverkehrsplan mit Überprüfung der besseren Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie einer Busverbindung Deggingen-Schlat.
Mit dem neuen Nahverkehrsplan hat der Kreistag Mut bewiesen und ein attraktives Angebot mit echtem Takt für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Es ist schade, dass nun die Corona-Krise zu einem deutlichen Rückgang der Fahrgastzahlen geführt hat. Die vorgesehene Evaluierung im Jahr 2021 kann deshalb nur auf eingeschränkt belastbare Zahlen zurückgreifen. Es wäre sicher ein Fehler über die Einschränkung von Angeboten nachzudenken, wenn diese sich noch gar nicht unter Volllast beweisen konnten. Deshalb erneut der Haushaltsantrag aus 2020: Prüfung der Machbarkeit einer Busverbindung zwischen Deggingen und Schlat. Um den Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) weiter im Landkreis zu verankern und um mehr Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg zu bewegen soll bei der Evaluierung eine bessere Anbindung großer Gewerbe- und Industriegebiete untersucht werden.

Antrag: Sachstandsbericht zum Ausbau barrierefreier Bushaltestellen durch das Amt für Mobilität und die Kreisbehindertenbeauftragte.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei sein. Dies ist eine Vorgabe des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Ein Teil der vollständigen Barrierefreiheit sind barrierefreie Bushaltestellen. Unser Ziel ist es gerade auch bewegungs- und mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Im Sinne eines attraktiven ÖPNV-Angebotes muss die Umsetzung landkreisweit durch die Städte und Gemeinden verstärkt vorangetrieben werden.

Antrag: Rekommunalisierung MHKW
Der Abfallwirtschaftsbetrieb soll einen Zeitplan zur Erarbeitung eines Konzepts zur zukünftigen Abfallentsorgung vorlegen.

Die Ausarbeitung des Arbeitskreises und des Gutachters ist ein erster wichtiger Schritt. Hier wurden rechtliche und wirtschaftliche Grenzen und Risiken einer Alleinträgerschaft durch den Kreis herausgearbeitet sowie die Erkenntnis gewonnen, dass der Weg zu einem Zweckverband mit anderen Partnern ein sehr steiniger sein wird. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist für uns nicht das Ende der Diskussion, sondern der Beginn der Diskussion, wie die Müllentsorgung in Zukunft im Landkreis Göppingen aussehen soll. Egal ob sich dabei eine mögliche kommunale Lösung 2028, 2030 oder 2035 abzeichnet - große, grundlegende Entscheidungen dieser Dimension brauchen genügend Zeit, um mit der entsprechenden Gründlichkeit geführt zu werden. Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt gekommen.

Antrag: Unterstützung der Reaktivierung der Voralbbahn (Boller Bahn) und Hohenstaufenbahn.
Das Amt für Mobilität soll Maßnahmen aufzeigen und Vorschläge unterbreiten, wie die Unterstützung des Landkreises aussehen kann. Rasches Handeln und eine Machbarkeitsstudie sind gefordert.

Vor dem Hintergrund der positiven Bewertung zu den Potenzialen durch die Studie des Verkehrsministeriums gilt es für den Landkreis Göppingen die Chance zu nutzen um weitere Untersuchungen anzuregen sowie Gespräche mit den Anliegerkommunen zu führen. Die Landkreisverwaltung und das Amt für Mobilität müssen als Koordinatoren und Impulsgeber fungieren. Über die Ergebnisse soll im UVA fortlaufend berichtet werden.

Antrag: Unter dem Dach der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (WRS) wird eine Kampagne „Zukunft braucht Herkunft: In neue Industrien investieren!“ gestartet. Dafür sind z.B. Flächenangebote, Bildungseinrichtungen, Fühlungsvorteile zum Ballungsraum, Nahtstelle zur Natur und soziales Klima wichtige „Claims“.
Für interessierte Kommunalverwaltungen, wie auch Projektentwickler und Immobilienagenturen, wird im Landkreis ein Workshop „Finanzielle Ressourcen erschließen um blockierte Gewerbeareale zu mobilisieren“ mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des Regierungspräsidiums, der L-Bank, der Kreissparkasse und der WRS durchgeführt.

Antrag: Im Landkreis Göppingen soll über den Zeitraum der nächsten fünf Jahre ein verfügbares Gewerbeflächenangebot entwickelt werden, das der jeweiligen festgestellten Flächennachfrage (derzeit 18 ha) entspricht.
Alle potentiell verfügbaren Flächen werden – auf Basis des SKS und zusätzlich mit Daten der Kommunen, Haus&Grund sowie der IHK und HK versehen –  mit Größe, Lage und Preis in vier Kategorien dargestellt: wieder zu nutzende Flächen, wieder zu nutzende Flächen mit Recyclingbedarf, zusätzliche Neuflächen in bereits entwickelten Gebieten, zusätzliche Flächen in neuen und geplanten Gewerbegebieten oder Mischgebieten. Es wird angegeben, ob sich die Flächen in privatem oder öffentlichem Besitz (kommunal/staatlich) befinden.

Antrag: Der Landkreis Göppingen strebt nach einem Profil als Standort kompetenter und gesuchter betrieblicher Weiterbildung im Lande. Er greift dafür die aktuell großen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft heraus und entwickelt im Zusammenwirken unterschiedlicher Träger und Anbieter ein profiliertes Angebot insbesondere für Beschäftigte: Im Transformationsprozess der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer wie des vorgelagerten Maschinenbaus, und im Ausbauprozess der Gesundheitsbranche wie der nachgelagerten Erholungs- und Freizeitangebote.
Die große und existentielle Herausforderung der betrieblichen Weiterbildung ist gerade im Landkreis Göppingen, als strukturellem „Nachzügler“ und als Hauptbetroffener eines auf dem Rücken der Zulieferer ausgetragenen Strukturwandels der Automobilindustrie offenkundig. Der Landkreis und sein industrielles Filstal könnten die eigene Verletzlichkeit zum Argument für einen Kraftakt machen, der Göppingen für andere Teilräume der Region und Baden-Württembergs zum Anziehungspunkt für gute und zeitgemäße Weiterbildung macht. Dasselbe gilt für das Zukunftsfeld „Gesundheit“. Bestehende Ausbildungsgänge an Hochschule und Schulen, Angebotserweiterungen der Kliniken im Kreisgebiet, die Reha-Einrichtungen und die vielen Gesundheits-Dienstleister könnten die kritische Masse für einen Weiterbildungsmagnet „Gesundheit am Albtrauf“ sein. Weiterbildung ist „industrienahe Dienstleistung“, die uns künftig tragen wird und bei welcher der Landkreis Defizite hat.

Antrag: Für den Aufbau des Konzeptes ist ein „Weiterbildungs-Manager‘ mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren einzusetzen. Er ist bei der WRS mit Sitz im Landratsamt Göppingen anzusiedeln.

Antrag: Der Landkreis berichtet über die vorhandenen Kapazitäten zur Betreuung von Patienten mit Spätfolgen einer COVID-19- Infektion. Es sollen vor allem die möglichen Kapazitäten an den Reha-Einrichtungen im Landkreis aufgezeigt werden.
Wurde zu Beginn die Infektion mit SARS-COV2/COVID-19 zuerst als Erkrankung vor allem der Lunge gesehen, mehren sich nun die Erkenntnisse, dass der Erreger vielfältige Spätschäden verursacht. Die Patientinnen und Patienten sind auch viele Wochen und sogar Monate nach der Infektion noch auf medizinische Betreuung angewiesen. Die Bewohner unseres Landkreises und darüber hinaus sollen in unseren medizinischen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den Kurorten im Landkreis Göppingen eine optimale Betreuung und Rehabilitation erhalten. Damit kann der Landkreis die Qualität seiner medizinischen Einrichtungen durch die Vertiefung von Kooperationen verbessern, weiter ausbauen und deutlich an Profil gewinnen. Dabei erscheint es wichtig, die Kapazitäten in der COVID-19-Nachsorge auszubauen, denn so können die Spätfolgen verringert werden und die Patientinnen und Patienten schnell wieder in ihr normales Leben zurückkehren.

 

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