Antrag der SPD-Regionalfraktion Stuttgart zur Behandlung in der 14. Sitzung der Regionalversammlung am 18.10.2006
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Risiken von flexiblen Planungsvorgaben (z.B. Wenn-Dann-Beziehungen) zu prüfen und darzustellen. Nach Möglichkeit sollen solche Kriterien wie z.B. Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, Arbeitsplatzzentralität, Lage an der Regionsgrenze, Erschließung durch ÖPNV o. ä. zur Flexibilisierung der Planungsvorgaben im neuen Regionalplan aufgenommen werden.
Begründung:
In der Vergangenheit wurde insbesondere von Seiten der Kommunen immer wieder Kritik geäußert an zu starren Vorgaben des Regionalplans. Die Regionalversammlung möchte diese Kritik aufnehmen und bei der Regionalplanfortschreibung berücksichtigen.
Darüber hinaus nimmt die Planbarkeit für die regionale Entwicklung durch Faktoren wie den demografischen Wandel, den langen Planungshorizont der Regionalplanfortschreibung oder die starke wechselseitige Abhängigkeit der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung ab. Dies zeigen nicht zuletzt auch die unterschiedlichen Ergebnisse der einzelnen Prognosen, die in den letzten Monaten vorgelegt wurden.
Um dennoch Fehlentwicklungen zu vermeiden oder auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können, ist es wichtig, über flexible Instrumente z.B. in Form von Wenn-Dann-Beziehungen zu verfügen. Der rechtliche Rahmen hierfür soll ausgelotet und dargestellt werden.

