Angebotsverbesserungen

Veröffentlicht am 01.01.1990 in Anträge

Angebotsverbesserungen im Rahmen der VVS-Tarifanpassung

Nur durch offenkundige Verbesserungen für die ÖPNV-Nutzer kann die vorgesehene Grunderhöhung der VVS-Tarife von 1,9 % rechtfertigt werden.

Eine Neudefinition der Kurzstrecke, die bezogen auf die Stadt Stuttgart mit 2046 Metern definiert ist, stellt eine solche Angebotsverbesserung dar. So soll die Kurzstrecke in den Verbundlandkreisen dahingehend neu definiert werden, dass dort auch größere Entfernungen noch mit den Kurzstreckentarifen zu befahren sind.

Als weitere Angebotsverbesserung soll auch für den Kurzstreckentarif eine Mehrfahrtenkarte eingeführt werden, auch wenn nach den vorgesehenen Änderungen im Rahmen der VVS-Tarifanpassung der Tarif der Kurzstrecke unverändert bleibt. Vorgeschlagen wird eine Rabattierung der Kurzstrecke im Wege der Mehrfahrtenkarte auf € 1.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Tarifgestaltungsvorschläge in den Aufsichtsrat des VVS und zuvor in die Tarifkommission des VVS einzubringen.

Begründung:

Die Grunderhöhung der VVS-Tarife um 1,9 % ist aus der derzeitigen Sicht zu hoch, da mit dieser bislang keine einschneidenden Verbesserungen des Tarifes verbunden sind.

Die vorgesehene Grunderhöhung kann nur durch offenkundige Angebotsverbesserungen für die ÖPNV-Nutzer rechtfertigt werden. Sie ist ansonsten in dieser Höhe nicht tragbar.

Bei der Möglichkeit der Nutzung der Kurzstreckenkarte besteht eine deutliche Benachteiligung der Verbundlandkreise, da die starre Definition der Kurzstrecke mit 2046 Metern, die in Stuttgart bei hoher Fahrhäufigkeit und insgesamt hohem Bedienungsstandard richtig sein mag, im Umland unangebracht ist, insbesondere bei Haltestellen, die insgesamt weiter voneinander entfernt sind und ebenso bezogen auch auf die möglichen Verkehrsbeziehungen.

Es sollte beispielsweise möglich sein, innerhalb der Markung einer mittleren Stadt mit der Kurzstrecke zumindest ins Stadtzentrum fahren zu können. Eventuelle Einnahmeausfälle dürften durch eine höhere Nutzung der Kurzstrecke in diesen Städten ausgeglichen werden. Zugleich würden verschiedene Subventionsmaßnahmen der Städte – zum Beispiel Kauf der Tickets im Rathaus mit Nachlass ETC – hinfällig.

Die übrigen Verbesserungen des Taktes der SSB und mögliche Verbesserungen im Rahmen der School-Card sind in den separaten Erhöhungssätzen bereits berücksichtigt.

Claus Schmiedel, MdL Dr. Elmar Lutz und Fraktion
Fraktionsvorsitzender

27.6.2003

 

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