Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Regional- und des Landschaftsplans Flächen zu ermitteln und in die Planung aufzunehmen, die im Landschaftspark liegen und eine besondere Eignung als Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft aufweisen.
Diese Flächen sollen bei der jährlichen Ausschreibung im Zuge der Umsetzung des Landschaftsparks besonderes Gewicht erhalten.
Begründung:
Das Wirtschaftsministerium hat nach einigem Hin und Her mittlerweile bestätigt, dass kommunale Ausgleichsmaßnahmen die geforderte Co-Finanzierung im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsparks darstellen können. Gleichzeitig können in den Regionalplänen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung ausgewiesen werden.
Bei der Identifizierung solcher potentieller Ausgleichsflächen ist es planerisch geboten, diese u.a. mit den Zielen des Landschaftsparks zu verzahnen. Beim jährlichen Ausschreibungsverfahren zur Mittelvergabe für den Landschaftspark können diese Flächen besondere Berücksichtigung erfahren und gleichzeitig den Kommunen als Hinweis für den Wettbewerb und für längerfristige Planungen dienen.
Darüber hinaus besteht so die Möglichkeit, interkommunale Maßnahmen über die Gemarkungsgrenzen hinweg zu erleichtert. Dies ist insbesondere für Städte mit kleiner Gemarkung und hohem Siedlungsdruck interessant.

