Wettbewerb Landschaftspark

Veröffentlicht am 02.01.1990 in Beschlüsse

Die Verwaltung wird aufgefordert, den bereits 2001 beschlossenen „Wettbewerb Landschaftspark“ in untenstehender Beschreibung auszuloben.
Kosten: 50.000 €
Mittelbereitstellung: durch Übertragung der bereits im Haushalt 2002 veranschlagten Mittel
Ausschreibung
Wettbewerb Landschaftspark der Region Stuttgart

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Umsetzung des Landschaftsparks zu fördern. Prämiert werden daher Maßnahmen, die zu einer Verwirklichung des Landschaftsrahmenplans bzw. des „Landschaftspark Mittlerer Neckar“ sowie der detaillierten Bereichsplanungen beitragen. Die Teilnehmer erhalten die beim Verband vorliegenden Landschaftsparkplanungen kostenlos.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Bereiche:
A. Punktuelle Maßnahmen
Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Ideen des Landschaftsparks in Bezug auf das Thema „besondere Orte“, wie z.B.
§ Kunst in der Landschaft
§ Beschilderungen, die interessante Informationen zum Landschaftspark vermitteln(z. B. Kulturlandschaft, Naturschutz, Naturhaushalt, Geschichte, Pädagogische Konzepte, Lehrpfade)
§ besondere Aussichts- und Hochpunkte, bauliche Anlagen und kulturelle Einrichtungen
§ besondere Gestaltung landwirtschaftlicher Fluren durch künstlerisch gestalteten Anbau (bspw. Maislabyrinth)
§ Pflanzung von Baumreihen und Alleen zur Hervorhebung von Wegen
B. Maßnahmen in der Fläche
Angestrebt wird eine Verwirklichung des Landschaftsparks in der Fläche. Die Kommunen sind im Rahmen der Bauleitplanung verpflichtet, für entstehende Eingriffe in den Naturhaushalt einen Ausgleich zu schaffen. Dieser Ausgleich wird im Grünordnungsplan dargestellt. Der Ausgleich muss auf Flächen stattfinden, die sich im Eigentum der Kommune befinden oder für die ein entsprechender städtebaulicher Vertrag besteht. Die untere Naturschutzbehörde überprüft diesen Umstand.
Gefördert werden nur Planungen zu Ausgleichsgebieten, die sich im Landschafts- oder Naturpark befinden und auf der Grundlage des Landschaftsplans oder bereits bestehender Teilpläne (Enfilade, Glemspark,...) entwickelt wurden. Von Bedeutung sind dabei z.B. folgende Ansätze des Landschaftsplans:

Ø Netz: Ökologische Netzstruktur/ Biotopverbund

* Anlage von Biotopen
* Anlage von Seitenarmen, Wasserflächen, Bachrenaturierungen
* Entwicklung von Hochstaudenfluren, Feuchtwiesen und extensiv bewirtschaftetem Grünland
* Neupflanzung von pflegeextensiven Sorten (Sortengarten) auf bisher nicht mit Streuobst bestandenen Flächen (z. B. auch in Kombination mit Erholungsflächen)
* Neubegründung und Ergänzung von Gehölzstrukturen und Waldflächen
§ Sukzessionsflächen
§ Sicherung von Grünstücken für eine gelenkte Sukzession

Ø Linienhafte Strukturen
§ Landschaftsparkrouten mit integrierten Aufenthaltsflächen
§ Gestaltung der Landschaftsparkrouten zum Wandern und Radfahren mit eingebundenen allgemein zugänglichen Anlagen, wie Wiesen für Spiel und Sport, Lagern, Naturerlebnisflächen

Wettbewerbsgebiet / Teilnehmer
Der Wettbewerb richtet sich an die Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart. Erwünscht ist auch die Beteiligung von Bürgern, Bürgergruppen und Verbände. Diese erhalten die Unterlagen über die Gemeinden.
Soweit noch keine vom Verband ausgearbeiteten Bereichsplanungen für den Landschaftspark vorliegen, gelten die in der Gesamtkonzeption Landschaftspark Mittlerer Neckar enthaltenen Ansätze als Bewertungsgrundlage.

Preise
Alle eingereichten Beiträge werden im Rahmen einer Ausstellung öffentlichkeitswirksam gewürdigt.

A. Punktuelle Maßnahmen:
Fünf Preise zu jeweils 3000 €
B. Flächige Maßnahmen (im Rahmen von Grünordnungsplänen):
Im Rahmen des Wettbewerbs werden als Preis die Planungskosten für die Grünordnungspläne und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen mit 40% bezuschusst, maximal jedoch mit 7.000 €. Es werden mindestens fünf Preise vergeben.
Zeitrahmen
Die Ausschreibung erfolgt zum 01.02.2003. Letzter Abgabetermin für den Wettbewerbsbeitrag ist der 01.02.2004. Die Kommunen werden schriftlich informiert und gebeten, die Informationen auch an ihre Bürger weiterzugeben. Außerdem wird das Vorhaben in der Presse veröffentlicht.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen
§ Beschreibung des Vorhabens, verbunden mit einer Einordnung in das Landschaftspark-konzept des Verbandes
§ Lageplan
§ sonstige Pläne
§ Illustrationen o.ä., gegebenenfalls Fotos zum Projekt
§ Nachweis der Realisierbarkeit des Projektes.

Begründung
Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen 2001 wurde auf Antrag der SPD ein „Wettbewerb Landschaftspark“ beschlossen. Aufgrund personeller Engpässe und anderweitiger finanzieller Prioritätensetzung konnte dieser Beschluss im vergangenen Jahr noch nicht umgesetzt werden.
In der Vergangenheit wurden für einige Teilbereiche bereits konkrete, mit den Betroffenen abgestimmte Planungen vorgelegt. Leider klafft hier eine Lücke zwischen Planung und Ausführung. Gleichwohl ist die Wichtigkeit solcher weicher Standortfaktoren oder „green infrastructur“ wie z.B. siedlungsnaher Erholungsräume in ökologisch intakter Landschaft für eine Metropolregion und Ballungsraum unbestritten.
Auch im Hinblick auf die zahlreichen Beschlüsse der Regionalversammlung und seiner Ausschüsse zur Konzeption, Planung und Umsetzung des Landschaftspark - stellvertretend sei hier der Beschluss vom 18.10.’00 genannt - müssen nun weitere Schritte erfolgen, um durch die Realisierung beispielhafter Projekte die Ideen des Landschaftsparks erlebbar zu machen, und dadurch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.
Dass neben punktuellen Umsetzungen in Form von Kunst o.ä. besonders Aktivitäten im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nach § ....geeignet sind die Ziele des Landschaftsplans umzusetzen, zeigt auch der von der Bundesregierung herausgegebene Leitfaden ...: Zitat
Die SPD-Fraktion möchte den damaligen Beschluss mit diesem Antrag konkretisieren und auf eine zügige Umsetzung der Beschlüsse dringen.

A. Schwarz, E. Berg und Fraktion

Ziele des Wettbewerbs sind:
- Ausgleichsmaßnahmen so zu lenken, dass der Aufbau einer wirkungsvollen Netzstruktur, insbesondere von Biotopen im Landschaftspark begünstigt wird.

- Die Idee des Landschaftsparks , insbesondere auch den besonderen gestalterischen Ansatz, Ebenso soll die Bereitschaft der Nutzer der Landschaft für eine Unterstützung der Umsetzung gefördert werden.

Hinweise und Beispiele
Diese reichen von stillem Naturerleben, Wandern und Lagern bis zur sportlichen Betätigungen in freier Natur, umfassen aber auch die Vermittlung von Wissenswertem über Natur, Kultur und Landschaft. Darüber hinaus sollen die Besonderheiten der regionalen Landschaft durch Gestaltungsmaßnahmen und künstlerische Eingriffe bewusst gemacht werden. Alle Maßnahmen sind mit Naturschutzbelangen sowie den Belangen der Land- und Forstwirtschaft abzustimmen.

Antrag vom Oktober 2002. Die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb LANDSCHAFTSPARK MITTLERER NECKAR können hier angefordert werden (pdf-Datei).

 

Homepage SPD in der Region Stuttgart

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