Kreisverband
18.05.2020 in Kreisverband von SPD Rems-Murr
Corona diktiert auch der SPD-Rems-Murr die Termine. Die für den Frühsommer geplanten Nominierungskonferenzen zur Landtagswahl im nächsten Frühjahr müssen verschoben werden. Die Vorgaben der entsprechenen Verordnung lassen keine andere Wahl. Sie sollen jetzt am 26. September 2020 in Waiblingen stattfinden.
12.05.2020 in Kreisverband von SPD-Kreisverband Göppingen
Die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeigen Wirkung. „Es gilt, den Menschen zu danken, dass sie sich so gut an die Regeln gehalten haben. Nur so war es möglich, eine Überforderung des Gesundheitssystems bisher zu verhindern“, sagt Sabrina Hartmann, SPD-Kreisvorsitzende Göppingen. „Jetzt muss es darum gehen, wie unser Leben wieder aufgenommen werden kann, ohne gleichzeitig die Erfolge zu gefährden“, so Hartmann.
„In vielen Bereichen fehlt nach wie vor Klarheit darüber, wie genau die Lockerungen aussehen. Das betrifft vor allem den Bereich der Kultur und die zahlreichen Vereine, die einen großen Beitrag für das Leben in den Städten und Gemeinden leisten“, so die SPD-Chefin. „Die Vereine brauchen Klarheit darüber, welche Aktivitäten unter welchen Voraussetzungen möglich sind. Das betrifft auch die Frage nach Musikunterricht, Orchester- oder Chorproben“, betont Benjamin Christian, stellvertretender Kreisvorsitzender. Aber auch für alle anderen Vereinsarten sind nach wie vor viele Fragen offen. „Viele treibt die Frage um, ob beispielsweise Zeltlager möglich sind oder Schwimmunterricht in den Freibädern stattfinden kann. Hier muss die Landesregierung dringend Klarheit schaffen, denn diese Fragen haben neben der hohen Bedeutung für das soziale Leben häufig auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Vereine“, so Hartmann.
01.05.2020 in Kreisverband von SPD Rems-Murr
Corona hat unsere Jahresplanung gehörig durcheinander gebracht. Nach der Corona-Verordnung des Landes sind im Moment alle öffentlichen Versammlungen untersagt. Ausnahmen gelten für parlamentarische Gremien und für Gottesdienste. Aber auch nur, wenn besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Verordnung gilt bis zum 15. Juni 2020. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.