24.10.2019 in Reden/Artikel von SPD Regionalfraktion Stuttgart

Stellungnahme der SPD-Regionalfraktion zum Haushalt des Verbands Region Stuttgart für das Jahr 2020

 

Stellungnahme der SPD-Regionalfraktion zum Haushalt des Verbands Region Stuttgart für das Jahr 2020 und die mittelfristige Finanzplanung

(öffentliche Sitzung der Regionalversammlung am 23.10.2019)

Herr Vorsitzender,

meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit diesen Haushaltsberatungen nimmt die inhaltliche Arbeit Gestalt an der neuen Amtsperiode unserer Regionalversammlung Fahrt auf. Vor allem aber geht es um die Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsansprüche dieser Versammlung. Allerdings sind die personellen Entscheidungen bei der Konstituierungnicht gerade harmonisch verlaufen.

Ich hoffe, dass dies nicht stilprägend sein wird. Wobei ich mir da allerdings nicht ganz sicher bin. Die letzten Regionalversammlungen haben ja – leider – gezeigt, dass auch direkt auf eine Person gerichtete Angriffe mit dem Ziel der Herabsetzung zum Reservoir der rhetorischen Fehlleistungen gehören.

Wobei der fraktionsübergreifende Antrag der politischen Mitte zur Hermann-Hesse-Bahn in die andere, eine positive Richtung markiert hat. Deshalb müssen derartige Anträge allerdings auch nicht die Regel werden. Für notwendige Kompromisse ist im Zuge von Beratungen immer noch genügend Zeit und Gelegenheit. 

 

Im Vordergrund, übrigens nicht erst seit einem Jahr, stehen die regionalen und kommunalen Aktivitäten hinsichtlich Klimawandel/CO2 Emissionen, die wir wollen. Diese können aber nicht unabhängig von gesetzlichen Regelungen des Bundes im Verkehr, in der Wirtschaft und bei Heizungen erreicht werden.  Man kann ja zum „Klimapaket“ der Bundesregierung stehen wie man will, aber dass gar nichts geschehen wird, trifft ja wohl auch nicht zu. Zumindest läuft das Gesetzgebungsverfahren, bei dem ja auch noch der Bundesrat mitreden wird.

 

Der Trainer des FC Bayern hat am vergangen Samstag folgende Weisheit von sich gegeben: Als Trainer machst Du nichts richtig und im Zweifel alles falsch.

 

Erneuerbare Energien / Windkraft

 

Bei der Windkraft stehen wir tatsächlich vor einem Scherbenhaufen, mit der Folge des Verlusts von Tausenden von Arbeitsplätzen.

2018 wurden in Baden-Württemberg 26 neue Windräder aufgestellt – im ersten Halbjahr 2019 war es ein Einziges. Momentan bewegt sich nichts mehr, vor allem kein Windrad. Regenerative Stromerzeugungen sind aber ausschlaggebend für die Klimapolitik, zumal der Strombedarf bei der Elektrifizierung des ÖPNV und des Individualverkehrs noch steigen wird. 

Trotz der Zunahme von Ladestationen bedarf es in Zukunft eines deutlich dichteren und leistungsfähigeren Netzes an Lademöglichkeiten Tankstellen für Wasserstoff, um die angestrebten Ziele der elektro- und wasserstoffbetriebenen Mobilität zu erreichen. Dies ist neben ökonomischen Aspekten eine bedingende Voraussetzung für Akzeptanz in der Bürgerschaft. 

Deshalb brauchen wir auch einen entsprechenden Bericht und sollten die Frage eines Förderprogramms zum schnelleren Ausbau prüfen. 

Der Bedarf an zusätzlicher Windenergie erfordert etwa 1500 Windräder der neuesten Generation. Die müssen nicht alle in Baden-Württemberg oder gar in der Region gebaut werden. Ob und wie die im Klimapaket enthaltene sog. Öffnungsklausel bei den Abstandsregelungen genutzt wird, bleibt abzuwarten. Und dann müssen auch im Naturschutzrecht Regeln definiert werden, um den Naturschutzbehörden klare Entscheidungskriterien mitzugeben. Denn manches Projekt wurde bei der Umsetzung in den Zuständigkeiten zerschlissen.

„Schließlich ist die größte Bedrohung für die heimische Flora und Fauna“, (auch für den Rotmilan), „der Klimawandel und nicht die Windenergie“. (Frank Peter, stellvertretender Direktor der Agora Energiewende, Süddeutsche Zeitung 21.10.19)

 

Darüber hinaus müssen wir bei den kommunalen Aktivitäten zur CO2-Minderung in den Städten ansetzen. Bausteine, Themen und Initiativen strukturiert zusammentragen und ein Austauschformat zwischen den Städten und Gemeinden organisieren. Ein solches Format wird angesichts der Bedeutung des Themas für den Klimawandel und den Erwartungen der Bürgerschaft an die Gebietskörperschaften dringend notwendig. 

Der Klimawandel wird auch verstärkt örtliche Folgen zeigen: z.B. bei Starkregen oder länger anhaltender Trockenheit oder „urbanen Hitzeinseln“. Die Region kann hierzu Informationen und planerische Anregungen geben. 

    

Für uns wird aber die Verkehrswende das zentrale Handlungsfeld bleiben, durch praktische Politik und planerische Vorgaben.

Mit der Verkehrswende läuft es nicht so wie im „Navi“: „Wenn möglich bitte wenden“. Also möglichst sofort um 180-Grad. Tatsächlich werden wir - zügig, aber nachvollziehbar, ein neues Verkehrsmodell brauchen. Deutlich weg von der Windschutzscheibenperspektive, hin zu mehr öffentlichem Verkehr. 

 

ÖPNV

 

Vor einigen Tagen hat uns Dr. Wurmthaler eine Zahl präsentiert, die mir so nicht bekannt war, die aber einen Blick auf die Bedeutung des S-Bahn-Verkehrs eröffnet:

40% der Fahrten im Eisenbahnverkehr in Baden-Württemberg werden von der S-Bahn in unserer Region erbracht. 

Nicht nur deshalb ist es sehr wohl berechtigt, dass wir uns über das Leistungsvermögen des Netzes nicht nur Gedanken, sondern wirklich Sorgen machen müssen. Es geht um Tangentiallinien und die Zulaufstrecken unseres Schienennetzes. Deshalb war auch der Beschluss des Landtags, dass sich das Landes-Verkehrsministerium deutlich mehr darum kümmern soll, also Druck machen soll, mindestens notwendig. 

Deshalb wollen wir, dass die Planungen für das „Nordkreuz“, T-Spange und die P-Option zügig oder wie es manchmal auch heißt: zeitnah vorangetrieben werden.   

 

Dabei sollen vertiefte Vorplanungen, Kostenschätzungen und mögliche Betriebsoptionen untersucht werden. Dazu gehört auch, dass die zukünftige, dauerhafte Nutzung der Panoramabahn genauer und mit dem Ziel verbindlicher Perspektiven dargestellt wird.

Gleiches gilt aus unserer Sicht für die Schusterbahn, die wir zu einem S-Bahn-Regelbetrieb ausbauen wollen. Dabei müssen insbesondere Entscheidungen über  Start- und Endpunkt der S-Bahn, Taktfrequenz und Bau möglicher weiterer Halte entlang der Schusterbahn herbeigeführt werden. 

 

Zu diesen Infrastrukturmaßnahmen gehört auch die Barrierefreiheit, und diese soll, soweit es in unserer Verantwortung möglich ist, so rasch als möglich hergestellt werden. Wir können, wenn wir bei diesem Thema, das für rund 20% unserer Fahrgäste von erheblicher Relevanz ist, nicht bis zur Mitte dieses Jahrhunderts warten.

 

19.07.2018 in Reden/Artikel von SPD Regionalfraktion Stuttgart

Stellungnahme zur Beschlussfassung über den Entwurf des Regionalverkehrsplans Regionalversammlung 18.07.2018

 

Herr Vorsitzender, 

meine Damen und Herren,

nun wird es also Passieren: in ein paar Wochen – oder Monaten – wird es Fahrverbote in der Region geben, genauer: Fahrverbote in der Landeshauptstadt, diese allerdings mit erheblichen regionalen Auswirkungen. Sollte man mich dazu nötigen, würde ich auch die Sprachregelung des Herrn Ministerpräsidenten übernehmen: sprich: nur noch „Fahrbeschränkungen“ reden. Ganz nebenbei: Ein bemerkenswerter Umgang mit Sprache für einen ehemaligen Ethiklehrer. Das Ergebnis ist wirkungsgleich: Etwa 30.000 Besitzer von Euro-4-Dieseln(oder niedriger) in Stuttgart müssen ihre Fahrzeuge stehen lassen. Hinzu kommen noch mehr 100.000 Fahrzeuge dieser Einstufung in der Region, denen es nicht viel besser gehen wird. In der nächsten Stufe kommen dann die Euro-5-Diesel dran. Wie meinte der Herr Ministerpräsident vor ein paar Tagen: „Knödel isst man nacheinander.“

Mit diesen Fahrverboten beschäftigt sich allerdings der Regionalverkehrsplan nur am Rande. Er formuliert ein Hauptziel und die Teilziele; davon immerhin 11 (!) sind hervorragend beschrieben, nahezu kein denkbarer Aspekt wurde ausgelassen, wobei dann andererseits bei der Zusammenfassung zugestanden wird, dass sich Einzelziele „teilweise durchaus widersprechen oder sogar ausschließen können“. Nun muss ich an dieser Stelle nicht im Detail die Zielsetzungen des heute zu verabschiedenden Entwurfs wiederholen, aber dass diese „Fahrbeschränkungen“ der „Mobilität von Personen und Gütern … bei freier Wahl des Verkehrsmittels … für alle Bevölkerungsschichten“ nicht ganz entsprechen dürften, wäre auch bei schwierigen Lichtverhältnissen erkennbar.

Ja, mach nur einen Plan
sei nur ein großes Licht
und mach dann noch 'nen zweiten Plan
gehn tun sie beide nicht.

- Bertolt Brecht, Dreigroschenoper

 

10.12.2014 in Reden/Artikel von SPD Regionalfraktion Stuttgart

Stellungnahme zur Verabschiedung des Haushalt des Verbands Region Stuttgart für das Jahr 2015 und Finanzplanung

 

Regionalversammlung am 10.12.2014, Harald Raß, Fraktionsvorsitzende

Wir haben es heute mit drei Themenkomplexen zu tun.

  1. Stimmen wir den Ergebnissen der Beratungen in den Ausschüssen zu und verabschieden den Haushalt in der jetzt vorliegenden Form?
  2. Stimmen wir dem Erwerb von 10 weiteren S-Bahn-Fahrzeugen zu?
  3. Stimmen wir dem Antrag zu, Gesellschafter bei der Gartenschau Rems 2019 GmbH zu werden,

Die Haltungen unserer Fraktion werde ich am Ende meiner Rede, also in 11 Minuten, zusammenfassend darlegen.

Sozialticket

Beginnen möchte ich jedoch mit einer VVS-Tariffrage:

Wir haben in der Vergangenheit – über Fraktionsgrenzen hinweg - eine stattliche  Reihe von Tarifvorschlägen in der Regionalversammlung bzw. dem Verkehrsausschuss, z.T. in Tarifklausuren erarbeitet und damit nicht immer, aber doch spürbare Erfolge gehabt. Z.B. nach mehreren Jahren beim Kurzstreckenticket oder beim Firmenticket. Nicht unerwartet, aber im Ergebnis unbefriedigend ist die ablehnende Haltung der Mehrheit, das Thema Sozialticket im VVS-Tarifausschuss anzusprechen, natürlich mit dem Ziel, dieses Ticket vergleichbar der Regelung in der Landeshauptstadt, tatsächlich einzuführen.  Es gibt ja in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von Verkehrsverbünden, die dieses Sozialticket eingeführt haben. Dabei stand, so ist zu vermuten, zuerst der politische Wille im Vordergrund, danach erst wurde die Finanzierungsfrage angegangen. Anders ist ja auch nicht zu erklären, dass die „Kostenträger“ sich von Verbund zu Verbund unterscheiden: von  der Kommune, vom Verkehrsunternehmen, vom Land.

 

 

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