Der baden-württembergische SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid hat sich in die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen von Jungen in Deutschland eingeschaltet. "Religionsbedingte Beschneidungen von Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein. Auch wenn einzelne Urteile die Rechtslage nicht ändern, muss der Bundesgesetzgeber hierfür eine unmissverständliche Grundlage schaffen", erklärte der SPD-Chef im Hinblick auf das Kölner Gerichtsurteil, das die Beschneidung unlängst als strafbare Körperverletzung bewertet hat. "Wir brauchen hier Klarheit."
Öney: "Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts muss endlich auch der Bund reagieren und den Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten!?"
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwid- rigkeit von Teilen des Asylbewerberleistungsgesetzes sei der Gesetzgeber ge- zwungen, endlich Klarheit zu schaffen, betonte Bilkay Öney, Ministerin für Integ- ration. Nun müsse das Urteil eingehend geprüft werden.
Ähnlich wie durch seine Zustimmung zum Betreuungsgeld, das aus SPD-Sicht bildungspolitisch eine Katastrophe wäre, beweist der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß durch seinen Vorstoß zur Abschaffung des Elterngeldes, wie rückwärts-gewandt er die Befindlichkeiten junger Familien wahrnimmt.