Bundespolitik
28.10.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg
Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. ????
Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns letzte Woche im Bundestag gekümmert.
Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
Wer hat Anspruch?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
17.10.2022 in Bundespolitik von SPD-Landesverband
Gerade in Baden-Württemberg, wo 15 der 30 Städte mit den höchsten Mieten liegen, und die Preissteigerungen durch eine Verdopplung oder sogar Verdreifachung der Nebenkosten besonders viele Menschen treffen, ist das neue Wohngeld wichtiger denn je.
Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt hat die Ampel im Bund das Wohngeld verdoppelt – und den Kreis der Berechtigten verdreifacht.
Um herauszufinden wie viel Wohngeld ihr erhaltet oder wie ihr allgemein profitiert, könnt ihr den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html oder den Entlastungsbot der SPD: https://www.spd.de/entlastungs-bot/
14.10.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg
Das neue Wohngeld kommt! Ab dieser Woche beraten wir darüber im Bundestag, noch im Herbst wollen wir das neue Wohngeld beschließen. Ab dem 1.1.2023 soll die Reform in Kraft treten.
Moment, Wohngeld? Was war das noch gleich?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn man diese nicht aus eigener Kraft schultern kann. Ob und wie Ihr Anspruch habt, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Ob Ihr beim aktuellen Wohngeld antragsberechtigt sein, könnt Ihr aber auf der Website des Bundesbauministeriums über den Wohngeldrechner erfahren. Wichtig: Der Rechner bezieht sich (noch) nicht auf das neue Wohngeld, hier ist noch ein wenig Geduld gefragt!
Und das soll sich mit dem neuen Wohngeld Plus bald ändern:
---> Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten. In Zahlen: statt 600.000 profitieren künftig 2 Millionen Haushalte.
---> Wir entlasten mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente bei steigenden Wohnkosten. Die Heizkostenkomponente hilft langfristig gegen die hohen Energiepreise, die Klimakomponente federt zusätzliche Kosten aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau ab. So erhöhen wir das Wohngeld im Schnitt von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent!