Kreistagsfraktion
12.07.2015 in Kreistagsfraktion von SPD KV Böblingen
Fraktionsvorsitzender Brenner: Ziel muss ein Sozialticket für die gesamte Region Stuttgart sein.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat nach den jüngsten Fahrpreiserhöhungen nun mit einem Antrag die Einführung eines Sozialtickets für den Kreis Böblingen gefordert, das vor allem Menschen mit schwachen Einkommen die Möglichkeit der Teilnahme am ÖPNV eröffnen soll. Gleichzeitig fordern die Sozialdemokraten die Verwaltung auf, in diesem Prozess aktiv auf die Nachbarlandkreise in der Region Stuttgart zu zugehen.
Nach dem Antrag der SPD-Fraktion ist es aufgrund der ständigen Preiserhöhungen erforderlich, dass wegen des einheitlichen Lebensumfelds der Menschen im Landkreis und in der gesamten Region Stuttgart mittelfristig ein einheitliches Sozialticket für das gesamte VVS-Gebiet eingeführt wird. SPD-Fraktionschef Dr. Brenner macht in diesem Zusammenhang deutlich: „Wir wollen mit unserem Antrag vor Ort einen ersten Schritt in Richtung eines Sozialticket machen, das letztlich allen Menschen in der Region zu Gute kommt. Ein einheitliches regionales Sozialticket ist das klare Ziel der Zukunft.“
Für die SPD-Kreistagsfraktion ist es ein zentrales Anliegen, dass auch einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger aktiv am gesellschaftlichen Leben in der Region teilnehmen können, was angesichts der mit – wie auch dieses Jahr – unschöner Regelmäßigkeit beschlossenen Tariferhöhungen zunehmend erschwert werde. Mit der Einführung eines Sozialtickets für Menschen, deren Einkommen unterhalb einer festzulegenden Einkommensgrenze liegt, ließe sich ein solches Ziel auch ohne großen bürokratischen Aufwand erreichen.
Für die SPD machten Mobilitätsbedürfnisse nicht an der Landkreisgrenze halt: „Die Menschen sind nicht auf einen Ort beschränkt, sie leben und arbeiten in der Region und profitieren von einem funktionierenden und erschwinglichen ÖPNV“, meint Brenner. So habe die Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor geraumer Zeit ein Sozialticket eingeführt und dieses nun den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang setzen sich die Sozialdemokraten dafür ein, dass mögliche Regelungen eines Sozialtickets unter den Landkreisen abgestimmt werden. Fraktionschef Brenner betont: „Wir fordern die Landkreisverwaltung auf sich über ein mögliches Vorgehen mit den Nachbarlandkreisen abzustimmen. Damit möchten wir verhindern, dass sich Regelungen für ein Sozialticket von Landkreis zu Landkreis stark unterscheiden. Einen Regelungsdschungel darf es in dieser Sache nicht geben.“
09.07.2015 in Kreistagsfraktion von Die SPD im Kreis Tübingen
(Dr. Dieter Schmidt, Juli 2015)
Die Haushaltsberatungen des Kreistags für 2015 haben gezeigt, dass Kultur überwiegend als Kostenfaktor behandelt wird. Man verlässt sich auf unseren Kreisarchivar, der mit großem Einsatz, auch eigener ehrenamtlicher Arbeitskraft, Bewundernswertes für die kulturelle und künstlerische Profilierung des Landkreises Tübingen leistet. Die SPD-Fraktion hatte bei den Haushaltsberatungen für 2015 beantragt, die Kulturkonzeption des Landkreises mit ihren Angeboten zum Thema einer Kreistagsberatung zu machen. Im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) hat sich dann nach Vorstellung der vielfältigen kulturellen Kreisaktivitäten durch Dr. Wolfgang Sannwald eine angeregte Diskussion zwischen Fraktionen und Verwaltung entwickelt. Wir haben dabei auf „Überlegungen zu einer Vernetzung der Kulturarbeit im Landkreis Tübingen“ zurückgegriffen, die dem „Kultur- und Schulausschuss“ im September 1993 von der Verwaltung vorgelegt wurden und beachtenswerte Grundsätze auch für den gesellschaftlichen Auftrag der heutigen Kulturangebote formuliert.
10.05.2015 in Kreistagsfraktion von Die SPD im Kreis Tübingen
Anfrage der Kreistagsfraktion
(Dr. Dieter Schmidt, 05.05.2015)
Die Notlage von Wolfgang Prinz (s. Schwäbisches Tagblatt, 8. April 2015) veranlasst die SPD-Fraktion zu kritischen Fragen an die Landkreisverwaltung. Es geht um den rechtlichen Anspruch eines Menschen mit Behinderung, 63 Jahre alt, der es wegen des fehlenden Angebots nicht schafft, eine dringend notwendige Sozialwohnung mit ambulant betreutem barrierefreiem Wohnen zu mieten.
Der Teilhabeplan des Landkreises Tübingen von 2013 behandelt das „fachlich unterstützte Wohnen“ für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Demnach haben Ende 2010 insgesamt 309 Menschen mit Behinderung „ein fachlich unterstütztes Wohnangebot der Eingliederungshilfe in Anspruch“ genommen. Es wird prognostiziert, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung, die auf betreutes Wohnen angewiesen sind, im Landkreis Tübingen in den 10 Jahren von 2010 bis 2020 um weitere 112 bis auf 421 ansteigt.
Die „Handlungsempfehlungen“ des Teilhabeplans für die „Verselbständigung von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen“ führen nicht zu „aktiven Maßnahmen“, wie behauptet wird. Zusätzlich zu schaffende Wohnangebote „sollen grundsätzlich als ambulantes Angebot erfolgen“, unklar bleibt jedoch, wie diese Wohnungen zu finanzieren sind. Neue stationäre Angebote in Form von Wohnheimen sind nicht geplant.