Anträge
04.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart
Der Verband Region Stuttgart wird beauftragt, über den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Verkehrskonzepts im Bereich Neue Messe / Flughafen zu berichten.
Begründung:
Wenn im kommenden Jahr die neue Landesmesse in Betrieb geht, wird Stuttgart’21 gerade einmal beschlossen sein, von einer Verlängerung der Stadtbahn über Fasanenhof hinaus ganz zu schweigen. Beide Maßnahmen sind allerdings Bestandteile der verkehrlichen Erschließung dieses Bereichs.
Um größere Verkehrsprobleme ab dem kommenden Jahr zu verhindern, muss jetzt über mögliche und notwendige Maßnahmen nachgedacht und ihre Umsetzung vorbereitet werden.
04.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart
Antrag der SPD-Regionalfraktion Stuttgart zur Behandlung in der 14. Sitzung der Regionalversammlung am 18.10.2006
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Risiken von flexiblen Planungsvorgaben (z.B. Wenn-Dann-Beziehungen) zu prüfen und darzustellen. Nach Möglichkeit sollen solche Kriterien wie z.B. Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, Arbeitsplatzzentralität, Lage an der Regionsgrenze, Erschließung durch ÖPNV o. ä. zur Flexibilisierung der Planungsvorgaben im neuen Regionalplan aufgenommen werden.
Begründung:
In der Vergangenheit wurde insbesondere von Seiten der Kommunen immer wieder Kritik geäußert an zu starren Vorgaben des Regionalplans. Die Regionalversammlung möchte diese Kritik aufnehmen und bei der Regionalplanfortschreibung berücksichtigen.
Darüber hinaus nimmt die Planbarkeit für die regionale Entwicklung durch Faktoren wie den demografischen Wandel, den langen Planungshorizont der Regionalplanfortschreibung oder die starke wechselseitige Abhängigkeit der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung ab. Dies zeigen nicht zuletzt auch die unterschiedlichen Ergebnisse der einzelnen Prognosen, die in den letzten Monaten vorgelegt wurden.
Um dennoch Fehlentwicklungen zu vermeiden oder auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können, ist es wichtig, über flexible Instrumente z.B. in Form von Wenn-Dann-Beziehungen zu verfügen. Der rechtliche Rahmen hierfür soll ausgelotet und dargestellt werden.
04.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart
ntrag der SPD-Regionalfraktion Stuttgart zur Behandlung in der 14. Sitzung der Regionalversammlung am 18.10.2006
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Regionalplanfortschreibung ein Konzept für eine breite Bürgerbeteiligung zu erarbeiten, das über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht.
Teil dieses Konzepts ist eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit, die bereits mit dem Vorentwurf und parallel zur Planungsabstimmung mit den Kommunen beginnt. Dies soll u. a. durch eine Veranstaltungsreihe „Pro Region" erreicht werden, die pro Mittelbereich angeboten wird.
Die Veranstaltungen beziehen sich inhaltlich auf den jeweiligen Mittelbereich und die umliegenden Kommunen. Dabei werden alle Themen des Regionalplans, die für den Mittelbereich und die dort lebenden Menschen von Interesse sind, angesprochen insbesondere die Bereiche Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naherholung und Freiflächen, Nahversorgung sowie Energie.
Um den Einstieg für das breite Publikum zu erleichtern, soll eine professionelle und allgemein verständliche Aufbereitung der komplexen Thematik beauftragt werden, in der u. a. die geplante Fortschreibung dem heute rechtskräftigen Regionalplan gegenüber gestellt wird und die Auswirkungen auf den Einzelnen dargestellt werden. Die Terminierung der Veranstaltungen ist so zu wählen, dass Berufstätige daran teilnehmen können.
Begründung:
Bisher ist geplant, die Bürgerbeteiligung vor der gesetzlichen Anhörungsphase über fünf bis sieben Veranstaltungen zu speziellen Themen durchzuführen. Gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung der letzten Regionalplanfortschreibung und die teilweise weiten Anfahrten für die Bürger ist diese Planung zu überdenken.
Hierfür ist eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung nutzen, um für die regionale Idee zu werben und eine neue und bessere Wahrnahme der Region zu erreichen. Dazu soll die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Öffentlichkeit zeitgemäß umgesetzt und erweitert werden. Es geht dabei weniger darum, Planungstheorien oder die rechtlichen Vorgaben zum Regionalplan und seiner Umsetzung zu erläutern. Vielmehr soll aufgezeigt werden, wo und wie die Bürger von der Regionalplanung betroffen sind. Die Leitfragen zu den einzelnen Themen sollen sein: Was ist neu? Was ist anders?
Es bietet sich aufgrund der überschaubaren Größe an, auf der Ebene der Mittelbereiche diese Fragen in Form von Veranstaltungen zu diskutieren. Dabei wird der Erfolg stark von der Aufbereitung der Thematik, der Veranstaltungsform und -beginn und der Werbung hierfür abhängen.