03.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart

Stärkung der kulturellen Identität in der Region Stuttgart

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der KulturRegion Stuttgart Ideen zu entwickeln, wie die Herausbildung kultureller Identität in der Region Stuttgart durch gezielt Maßnahmen weiter vorangetrieben werden kann. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die die Wahrnehmung der kulturellen Stärke der Region Stuttgart nach innen und außen verbessern.

Begründung:

Im internationalen und nationalen Wettbewerb werden nur solche Regionen nachhaltig erfolgreich sein, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner auch zu Hause fühlen und in denen die Region den Ansprüchen der Bewohnerschaft auf Identifikation entspricht. Man identifiziert sich mit dem jeweiligen Umfeld jedoch nur, je mehr Anknüpfungspunkte für die eigene positive Entwicklung, für das eigene Vorankommen in allen Lebensbereichen gegeben sind. Die Beschäftigung mit Kultur ist in diesem Sinne ein zentrales Element der Identitätsbildung, aber auch ein Standortfaktor für verschiedene Bereiche sozialen Lebens und wirtschaftlicher Entwicklung. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Orientierung innerhalb der Region als auch bezüglich ihrer Außenwirkung.

 

03.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart

Innen- vor Außenentwicklung: S 21 regional

 

Der Verband Region Stuttgart übernimmt im Auftrag und auf Antrag der Kommunen gemeinsam mit der WRS die Verhandlungsführung und Moderation der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten (DB, Aurelis, Eisenbahnbundesamt, Kommune, Investoren, potentielle Nutzer...) bei der Wiedernutzbarmachung von Bahnbrachen. Die Verwaltung geht hierfür aktiv auf die Kommunen zu, um Synergieeffekte durch mehrere Projekte bei der Verhandlungsführung zu nutzen. Die projektierten Areale werden als hochwertige Gewerbe- und Wohnflächen von der WRS aktiv beworben (S 21 regional).

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Förderrichtlinien zu erarbeiten, wodurch auf Antrag Projektstudien zur Wiedernutzbarmachung von Bahnbrachen gefördert werden können. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang, ob Zinszuschüsse für Maßnahmen hierzu gewährt werden können.

Begründung:

Bahnbrachen liegen aufgrund der stadtgeschichtlichen Entwicklung meist in bzw. an den Kernstädten und halten erhebliches städtebauliches Potential zur Erweiterung oder Ergänzung der Innenstädte bereit. Insbesondere können sie dazu dienen, die Nahversorgung zu ergänzen und die Innenstädte nachhaltig zu beleben. Als städtebauliches Entrée sind die Bahnareale die Visitenkarten der Städte für den (S-) Bahnreisenden. Sie sind als regional bedeutsam einzustufen. Die Region hat als Träger der S-Bahnen hier zudem eine besondere Verantwortung.

Durch das Projekt „S 21 regional“ können hochwertige Gewerbe- und Wohnbauflächen entlang der Schienenstrecken auf nicht mehr benötigten, ehemaligen Bahnflächen aktiviert werden. Viele Kommunen sind auf diesem Feld bereits tätig geworden. Dabei wird als häufigstes Hindernis bei der Reaktivierung Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit der DB oder der Fa. Aurelis genannt. Die Region Stuttgart könnte die Kommunen dabei tatkräftig unterstützen, indem sie mehrere Projekte bündelt und die Verhandlungen im Auftrag führt. Als positives und gelungenes Beispiel ist die Region Rhein-Neckar-Odenwald zu nennen, die mit ihrem Bahnhof-Standorte-Programm bereits seit Ende 2000 tätig ist.

 

03.01.1990 in Anträge von SPD in der Region Stuttgart

Bürgerbeteiligung bei der Regionalplanfortschreibung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans bereits im Jahr 2005 zu beginnen.

Dabei sollen zunächst Verbände, Vereine, Initiativen etc. eingebunden werden, die wertvolle Anregungen und Hinweise im Rahmen der Grundlagenermittlung geben können. Sobald erste Ergebnisse vorliegen werden Veranstaltungsformen und Informationsmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit angeboten.

Die benötigten Haushaltsmittel sollen durch Umschichtung innerhalb der Ansätze 1.6100.620000.5 – 1.6100.622000.6 (GD) bereitgestellt werden.

Begründung:

In der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung vom 13.10.2004 zur Fortschreibung des Regionalplans wurde im Sachvortrag der geplante Fahrplan zum Verfahren dargelegt. Danach wird die Bürgerbeteiligung nach dem formal vorgeschriebenen Weg durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird dadurch erst 2007 beteiligt – drei Jahre nachdem die ersten Arbeiten hierzu aufgenommen wurden und gerade ein Jahr vor der geplanten Beschlussfassung.

Wir halten es für dringend erforderlich, die Bürger der Region Stuttgart deutlich früher einzubeziehen, als dies das formelle Verfahren vorsieht. Dabei kann für die Grundlagenermittlung auf Wissen bei den Vereinen, Verbänden und Initiativen zurückgegriffen werden. Nach der Grundlagenermittlung bieten sich neben Informationen auf der Homepage Veranstaltungen in den Mittelbereichen zur breiten Öffentlichkeitsbeteiligung an.

 

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